Organisation

ORGANISATION der Senioren-Union Quickborn

In unserer Senioren-Union sind die Strukturen klar gegliedert und die Aufgaben auf alle Mandatsträger verteilt. Damit immer alles gut klappt!

Das Organigramm der Senioren-Union Quickborn

Organisation der Senioren-Union, Ortsverband Quickborn

Inhalt durch Vorstand am 02.05.2018 beschlossen und in Kraft gesetzt

Mitgliederversammlung (MV)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Senioren-Union.

  • Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
  • Anträge müssen dem Vorstand schriftlich eine Wochen vor dem Versammlungstermin vorliegen.
  • Die Mitgliederversammlung wählt in jedem zweiten Kalenderjahr in getrennten Wahlgängen:
    a) Den Vorstand
    b) 2 Kassenprüfer/innen sowie 1 Ersatz-Kassenprüfer/in
  • Die Mitgliederversammlung beschließt:
    a) über Anträge von besonderer sozialer, gesellschaftlicher und politischer Bedeutung.
    b) über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes
    c) über den Kassenbericht
    d) über die Annahme oder Änderung der Satzung.
  • Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen.

Vorstand (V)

  • Berät und fasst Beschlüsse (mit einfacher Mehrheit).
  • Wird informiert durch die anderen Vorstandsmitglieder.
  • Vergibt Aufträge bzw. Kompetenzen (mit einfacher Mehrheit) an einzelne Vorstandsmitglieder.
  • Jedes Mitglied wirbt um neue Mitglieder.
  • Tagt monatlich oder nach Absprache.

Vorstandsvorsitzende/r (VV)

  • Vertritt die SenU-Quickborn im Kreisvorstand und gegenüber der Öffentlichkeit, (Presse, Medien, Internet).
  • Pflegt Kontakt zur CDU auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden.
  • Leitet Versammlungen, erstellt Tagesordnungen für die Vorstands- und Mitgliederversammlungen, erläutert und führt durch die Tagesordnung, lädt nach Absprache mit dem Vorstand Gäste zu Sitzungen ein.
  • Übernimmt Gratulationen und Ehrungen.
  • Nimmt Anregungen entgegen und leitet weiter.
  • Überwacht die Einhaltung der Satzungen und handelt entsprechend.
  • Hat Kontovollmacht und besitzt Alleinvertretungsrecht, kurz zusammengefasst:
  • Führt die Geschäfte der Senioren-Union Quickborn nach §7 der Kreisverbandssatzung.

2. Vorsitzende/r (2.V)

  • Vertritt den/die Vorsitzende/n bei Abwesenheit.
  • Projektiert, bearbeitet bzw. führt durch, jeweils in Abstimmung mit dem Vorstand:
  • Die Umsetzung und Mitwirkung bei Veranstaltungen und spez. Projekten, die anfallenden Kosten, Fahrtdauer, die Behinderteneignung.
  • Klärt Fahrgemeinschaften usw., klärt Reservierungen von Tagungsräumen, Beköstigung, technischer Ausstattung usw. nimmt An- und Abmeldungen für Exkursionen entgegen (oder ersatzweise der/die Vorsitzende) und disponiert entsprechend um.
  • Rechnet entstandene Kosten (ggf. nach Absprache mit dem Vorstand) mit der/dem Schatzmeister/in ab.

Schatzmeister/in (SM)

  • Ist die / der 3. Vorsitzende.
  • Vertritt bei Abwesenheit beide Vorsitzende.
  • Hat Kontovollmacht, führt Bankkonto, Kasse und Belegverwaltung, überwacht Ein- und Auszahlungen.
  • Berichtet jährlich nach Terminvorgabe die Statistiken schriftlich an den Vorstand und an den Kreis.

Beisitzer/innen (BS)

  • Unterstützen und fördern die laufende Vorstandsarbeit.
  • Erhalten und fordern gegebenenfalls Informationen von den Vorsitzenden, um beraten zu können.
  • Stimmen nach entsprechender Information im Vorstand ab.
  • Nehmen regelmäßig Teil an den monatlichen Vorstandssitzungen.
  • Übernehmen einzeln oder im Team spezielle Projekte.
  • Erhalten im täglichen Leben politische Stimmungen und Meinungsbilder, geben diese an den Vorstand weiter.
  • Werben neue Mitglieder.

Schriftführer/in (SF)

Wird i. d. R. einem Vorstands-Mitglied übertragen (außer VV).

  • Ist Protokollführer/in, erstellt Sitzungsprotokolle sowie Anwesenheitslisten bei allen Unternehmungen.
  • Entwirft Pressemitteilungen und Internetauftritte.
  • Versendet die Tagesordnung für Vorstand und Mitgliederversammlungen, sorgt für zeitnahen Versand der Sitzungsprotokolle.

Kassenprüfer/innen (KP 2x + 1x Ersatz)

  • Führen jährlich nach Terminvorgabe die Kassenprüfung durch.
  • Berichten über das Ergebnis schriftlich an den Vorstand.
  • Je nach Ergebnis bescheinigen sie dem/der Schatzmeister /in eine ordnungsgemäße Buchführung.