ORGANISATION der Senioren-Union Quickborn
Das Organigramm der Senioren-Union Quickborn
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Organisation der Senioren-Union, Ortsverband Quickborn
Inhalt durch Vorstand am 02.05.2018 beschlossen und in Kraft gesetzt
Mitgliederversammlung (MV)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Senioren-Union.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
- Anträge müssen dem Vorstand schriftlich eine Wochen vor dem Versammlungstermin vorliegen.
- Die Mitgliederversammlung wählt in jedem zweiten Kalenderjahr in getrennten Wahlgängen:
a) Den Vorstand
b) 2 Kassenprüfer/innen sowie 1 Ersatz-Kassenprüfer/in - Die Mitgliederversammlung beschließt:
a) über Anträge von besonderer sozialer, gesellschaftlicher und politischer Bedeutung.
b) über den Tätigkeitsbericht des Vorstandes
c) über den Kassenbericht
d) über die Annahme oder Änderung der Satzung. - Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen.
Vorstand (V)
- Berät und fasst Beschlüsse (mit einfacher Mehrheit).
- Wird informiert durch die anderen Vorstandsmitglieder.
- Vergibt Aufträge bzw. Kompetenzen (mit einfacher Mehrheit) an einzelne Vorstandsmitglieder.
- Jedes Mitglied wirbt um neue Mitglieder.
- Tagt monatlich oder nach Absprache.
Vorstandsvorsitzende/r (VV)
- Vertritt die SenU-Quickborn im Kreisvorstand und gegenüber der Öffentlichkeit, (Presse, Medien, Internet).
- Pflegt Kontakt zur CDU auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden.
- Leitet Versammlungen, erstellt Tagesordnungen für die Vorstands- und Mitgliederversammlungen, erläutert und führt durch die Tagesordnung, lädt nach Absprache mit dem Vorstand Gäste zu Sitzungen ein.
- Übernimmt Gratulationen und Ehrungen.
- Nimmt Anregungen entgegen und leitet weiter.
- Überwacht die Einhaltung der Satzungen und handelt entsprechend.
- Hat Kontovollmacht und besitzt Alleinvertretungsrecht, kurz zusammengefasst:
- Führt die Geschäfte der Senioren-Union Quickborn nach §7 der Kreisverbandssatzung.
2. Vorsitzende/r (2.V)
- Vertritt den/die Vorsitzende/n bei Abwesenheit.
- Projektiert, bearbeitet bzw. führt durch, jeweils in Abstimmung mit dem Vorstand:
- Die Umsetzung und Mitwirkung bei Veranstaltungen und spez. Projekten, die anfallenden Kosten, Fahrtdauer, die Behinderteneignung.
- Klärt Fahrgemeinschaften usw., klärt Reservierungen von Tagungsräumen, Beköstigung, technischer Ausstattung usw. nimmt An- und Abmeldungen für Exkursionen entgegen (oder ersatzweise der/die Vorsitzende) und disponiert entsprechend um.
- Rechnet entstandene Kosten (ggf. nach Absprache mit dem Vorstand) mit der/dem Schatzmeister/in ab.
Schatzmeister/in (SM)
- Ist die / der 3. Vorsitzende.
- Vertritt bei Abwesenheit beide Vorsitzende.
- Hat Kontovollmacht, führt Bankkonto, Kasse und Belegverwaltung, überwacht Ein- und Auszahlungen.
- Berichtet jährlich nach Terminvorgabe die Statistiken schriftlich an den Vorstand und an den Kreis.
Beisitzer/innen (BS)
- Unterstützen und fördern die laufende Vorstandsarbeit.
- Erhalten und fordern gegebenenfalls Informationen von den Vorsitzenden, um beraten zu können.
- Stimmen nach entsprechender Information im Vorstand ab.
- Nehmen regelmäßig Teil an den monatlichen Vorstandssitzungen.
- Übernehmen einzeln oder im Team spezielle Projekte.
- Erhalten im täglichen Leben politische Stimmungen und Meinungsbilder, geben diese an den Vorstand weiter.
- Werben neue Mitglieder.
Schriftführer/in (SF)
Wird i. d. R. einem Vorstands-Mitglied übertragen (außer VV).
- Ist Protokollführer/in, erstellt Sitzungsprotokolle sowie Anwesenheitslisten bei allen Unternehmungen.
- Entwirft Pressemitteilungen und Internetauftritte.
- Versendet die Tagesordnung für Vorstand und Mitgliederversammlungen, sorgt für zeitnahen Versand der Sitzungsprotokolle.
Kassenprüfer/innen (KP 2x + 1x Ersatz)
- Führen jährlich nach Terminvorgabe die Kassenprüfung durch.
- Berichten über das Ergebnis schriftlich an den Vorstand.
- Je nach Ergebnis bescheinigen sie dem/der Schatzmeister /in eine ordnungsgemäße Buchführung.