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Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift sowie “Spende an die CDU” an.
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Spendenrecht Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind.
Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages.
Über Ihre Unterstützung freuen wir uns!
Ihre CDU Quickborn
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