
Am 15.11.2022 wurde im Ausschuss für Kommunale Dienstleistungen (AKD) ein CDU-Antrag auf vorgezogene Sanierung des Holsten-Stadions in 2026/2027 auf den Weg gebracht. Denn die Verwaltung wollte in den aktuellen Haushaltsberatungen diese Maßnahme sogar von 2029 nach hinten auf 2032 schieben, um den Haushalt zu entlasten. Nicht akzeptabel findet die CDU und mit leidenschaftlichem Einsatz konnte CDU-Ratsherr Robert Hüneburg durch seinen Sachvortrag über den schlechten Zustand der Anlagen im Holsten-Stadion – insbesondere des Kabinentraktes – die Ausschussmitglieder von der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme überzeugen. Die Ausschussmitglieder stimmten schließlich dem CDU-Antrag mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Hüneburgs Vorschlag, eine der folgenden Ausschusssitzungen im Kabinentrakt des Holsten-Stadions durchzuführen, wollten sie allerdings lieber nicht folgen.
Jetzt müssen "nur noch" Finanzausschuss und die Ratsversammlung zustimmen. Das wird aber angesichts der angespannten Quickborner Haushaltssituation nicht unbedingt einfach. Deshalb bittet die CDU alle Sport- und insbesondere Fußballfans um aktive Unterstützung in den Beratungen der zuständigen Gremien. Sobald die Beschlüsse gefasst und die notwendigen Finanzmittel in die Haushalte für 2026 und 2027 eingestellt werden, können Planungen für einen Neubau im Holsten-Stadion beginnen. Hüneburg hat hierfür auch schon Ideen: Durch die Einbeziehung weiterer Sportarten kann ein richtiges Sportzentrum entstehen und zu einer nachhaltigen Belebung des Holsten-Stadions führen. Im Frühjahr 2023 will er alle Beteiligten – Sportvereine, Verwaltung und Politik – zu einer ersten Beratungsrunde einladen und zu weiteren Ideen für die Zukunftsgestaltung des Holsten-Stadions auffordern. Bis zum konkreten Planungsbeginn im Jahr 2026 kann dann ein Konzept für ein Sportzentrum erarbeitet werden, mit dem möglichst auch öffentliche Fördermittel zur Finanzierung eingeworben werden können.
Übrigens: Die Sanierung des Holsten-Stadion stand bereits im CDU-Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2018. Damals war die Maßnahme noch für 2029 vorgesehen. Die Vorverlegung auf 2026/27 macht es nun möglich, die Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode 2023-2028 vollständig zu planen und durchzuführen.
Nachfolgend können sie sich den Antragstext ansehen, dazu einige Bilder vom Holsten-Stadion.
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